Mediennutzungsordnung
Gültig ab Sommer 2026
Ziel:
Durch einen smartphonefreien Schulalltag sollen Schülerinnen und Schüler vor Ablenkung und Konzentrationsabbrüchen in der Schule bewahrt werden. Die direkte Kommunikation und Interaktion – auch in den Pausen – soll gefördert und Missbrauch verhindert werden.
Wir Schülerinnen und Schüler nutzen unsere Smartphones und ähnliche elektronische Geräte (Smartwatches, Tablets, Earpods …) höchstens in der Mittagspause (12.00-14:00 Uhr) auf den Pausenhöfen des PGs. Ansonsten verwahren wir unsere Geräte heruntergefahren in unseren Schul- oder Hosentaschen.
Lediglich die Jahrgangsstufen 11 und 12 können ihre Geräte außerhalb des Unterrichts im N30er-Flur und in Hohlstunden in den freien Zimmern im N30er-Bereich nutzen.
Die Nutzung von eigenen Tablets ist in der Jahrgangsstufe 11 und 12 ausschließlich für handschriftliche Mitschriebe möglich. Das Tablet liegt dabei flach auf dem Tisch.
Bei Nichteinhaltung der Regeln:
- Erster Regelverstoß: Das Smartphone (o.ä.) muss im Austausch gegen eine Pfandkarte ausgeschaltet im Lehrerzimmer abgegeben werden und kann frühestens am Ende des Vormittagsunterrichts von der Schülerin bzw. dem Schüler im Austausch gegen die Pfandkarte wieder dort abgeholt werden. Der Schülername wird in einer Liste vermerkt.
- Zweiter Regelverstoß: siehe Punkt eins und zusätzlich eine Hausmeisterstunde.
- Dritter Regelverstoß: siehe Punkt eins und zusätzlich zwei Hausmeisterstunden.
Die Schulleitung sucht zudem das Gespräch mit den Eltern und behält sich vor, weitere Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen auszusprechen.
Die Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler der Schulkonferenz
Die Nutzung digitaler Endgeräte ist im gesamten Schulgebäude nicht gestattet. Mobiltelefone (Handys) sind auszuschalten (Smartphones sind herunterzufahren).
Die Möglichkeit der Nutzung digitaler Geräte mit Zugang zum Internet wird am Peutinger-Gymnasium wie folgt geregelt:
- Digitale Endgeräte wie z.B. Laptops, PCs, Smartphones können mit der ausdrücklichen Erlaubnis des Fachlehrers/der Fachlehrerin im Rahmen des Unterrichts genutzt werden. In den Klassenstufen 5 und 6 erfolgt der Einsatz von digitalen Geräten im Unterricht ausschließlich mit den Geräten der Schule. Gegebenenfalls sind für die Arbeit im Unterricht schuleigene Geräte bereitzustellen oder Arbeitsaufträge entsprechend anzupassen.
- Auf privaten Geräten dürfen grundsätzlich keine Bild -, Ton - und Videoaufnahmen erstellt werden. Ausnahmen können durch Fachlehrer erlaubt werden. Die Vorgaben der Persönlichkeitsrechte und des Datenschutzes sind dabei zu beachten. Die Weiterverbreitung der erstellten Materialien aus dem schulischen Kontext heraus ist nicht zulässig. Dies betrifft insbesondere die Veröffentlichung und Weitergabe entsprechender Dateien über das Internet.
Empfehlung: Aufnahmen von Personen sollen grundsätzlich nur auf schulischen Geräten vorgenommen werden. - Werden im Rahmen eines schulischen Projektes im Auftrag eines Fachlehrers/einer Fachlehrerin mit privaten Geräten bild- und tontechnische Aufnahmen im Schulhaus oder auf dem Schulgelände von Schülerinnen und Schülern erstellt, haben sie eine schriftliche Genehmigung des Fachlehrers bei sich zu führen.
- Die Arbeit an digitalen Geräten außerhalb des Unterrichts ist für Schülerinnen und Schüler ab einschließlich der Klassenstufe 10 wie folgt möglich:
- Schülerinnen und Schüler können in Freistunden und ab der Mittagspause ihre persönlichen digitalen Geräte zur Erledigung schulischer Aufgaben nutzen.
- Digitale Geräte sind auf „lautlos“ zu stellen oder mit Kopfhörern zu nutzen.
- Die Nutzung der eigenen digitalen Geräte ist auf folgende Räumlichkeiten beschränkt:
- Bereich im Oberstufenflur
- Arbeitsbereich in und vor der Bibliothek
- Die Schülerinnen und Schüler sind für ihre persönlichen digitalen Geräte selbst verantwortlich. Die Schule haftet nicht bei Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl.
- Die Inhalte privater digitaler Endgeräte sind durch das Recht auf Privatsphäre geschützt. Daher haben sowohl Lehrkräfte als auch Mitschüler/Mitschülerinnen nicht das Recht, ohne Einwilligung des Besitzers auf Inhalte persönlicher digitaler Endgeräte zuzugreifen.
- Sollte der Verdacht bestehen, dass Schülerinnen und Schüler mit ihren privaten Geräten der Ordnung zuwiderhandeln oder strafbare Handlungen begehen, wird die Schulleitung die Eltern informieren. Die Polizei wird hinzugezogen, sollten sich Eltern und/oder Schüler bzw. Schülerinnen sich weigern, gemeinsam mit der Schulleitung die digitalen Inhalte zu sichten.
- Das Telefonieren ist nur außerhalb des Schulhauses erlaubt. Ausnahmen können von Lehrerinnen und Lehrer erteilt werden.
- Digitale Endgeräte wie Smartphones und Smartwachtes sind während unterrichtlicher Leistungserhebungen wie Klassenarbeiten, Klausuren u.ä. nicht erreichbar aufzubewahren. Sie sind auf Anweisung des Fachlehrers auf einem von ihm zugewiesenen Platz abzulegen.
Kurzfassung
- Telefonieren im Schulhaus: Nein
- Video-/Bild-/Tonaufnahmen: Nein
- Digitales Arbeiten
- … im Unterricht: Ja
- … außerhalb des Unterrichtsab Klasse 10 (siehe Regelungen)
- … in der Mensa: Nein
- Unerlaubte Benutzung digitaler Geräte: Meldung im Sekretariat + 2 Sozialstunden (á 45 Minuten)
Verhalten im Online-Unterricht
Für den Online-Unterricht (z.B. bei Moodle) haben wir uns eine Netiquette PDF-Dokument444,38 KB28.11.2022gegeben.

