Mediennutzung: Peutinger Gymnasium Ellwangen

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Mediennutzungsordnung

Gültig ab Schuljahr 2018/2019

Präambel

Die zukünftige Lebens- und Arbeitswelt unserer Schülerinnen und Schüler wird von der zunehmenden Einbindung digitaler Kommunikations- und Informationsprozesse und deren intelligenter Nutzung geprägt sein. Bereits heute machen Technologien den Austausch und die Verfügbarkeit von Informationen in bisher unbekanntem Ausmaß möglich. Das Peutinger-Gymnasium sieht seine Aufgabe darin, seine Schülerinnen und Schüler in die Lage zu versetzen, digitale Medien verantwortungsbewusst, kompetent und kritisch zu nutzen. Sie sollen in die Lage versetzt werden, in Schule, Arbeitswelt, Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und im Privatleben mit digitalen Inhalten umzugehen, diese zu beurteilen und selbst zu erstellen.

In einem modernen Unterricht werden wir zusammen mit unseren Schülerinnen und Schüler digitale Lehr- und Lernprozesse einbinden und die Medienkompetenz stufenweise (weiter)entwickeln. Die altersgerechte Entwicklung dieser Kompetenz spiegelt sich im Methodencurriculum unserer Schule wider. Ziel wird es sein, den Lernprozess der Schülerinnen und Schüler durch medienunterstützten Unterricht sinnvoll zu ergänzen.

Die Nutzung digitaler Endgeräte ist im gesamten Schulgebäude nicht gestattet. Mobiltelefone (Handys) sind auszuschalten (Smartphones sind herunterzufahren).

Die Möglichkeit der Nutzung digitaler Geräte mit Zugang zum Internet wird am Peutinger-Gymnasium wie folgt geregelt:

  1. Digitale Endgeräte wie z.B. Laptops, PCs, Smartphones können mit der ausdrücklichen Erlaubnis des Fachlehrers/der Fachlehrerin im Rahmen des Unterrichts genutzt werden. In den Klassenstufen 5 und 6 erfolgt der Einsatz von digitalen Geräten im Unterricht ausschließlich mit den Geräten der Schule. Gegebenenfalls sind für die Arbeit im Unterricht schuleigene Geräte bereitzustellen oder Arbeitsaufträge entsprechend anzupassen.
  2. Auf privaten Geräten dürfen grundsätzlich keine Bild -, Ton - und Videoaufnahmen erstellt werden. Ausnahmen können durch Fachlehrer erlaubt werden. Die Vorgaben der Persönlichkeitsrechte und des Datenschutzes sind dabei zu beachten. Die Weiterverbreitung der erstellten Materialien aus dem schulischen Kontext heraus ist nicht zulässig. Dies betrifft insbesondere die Veröffentlichung und Weitergabe entsprechender Dateien über das Internet.
    Empfehlung: Aufnahmen von Personen sollen grundsätzlich nur auf schulischen Geräten vorgenommen werden.
  3. Werden im Rahmen eines schulischen Projektes im Auftrag eines Fachlehrers/einer Fachlehrerin mit privaten Geräten bild- und tontechnische Aufnahmen im Schulhaus oder auf dem Schulgelände von Schülerinnen und Schülern erstellt, haben sie eine schriftliche Genehmigung des Fachlehrers bei sich zu führen.
  4. Die Arbeit an digitalen Geräten außerhalb des Unterrichts ist für Schülerinnen und Schüler ab einschließlich der Klassenstufe 10 wie folgt möglich:
    1. Schülerinnen und Schüler können in Freistunden und ab der Mittagspause ihre persönlichen digitalen Geräte zur Erledigung schulischer Aufgaben nutzen.
    2. Digitale Geräte sind auf „lautlos“ zu stellen oder mit Kopfhörern zu nutzen.
    3. Die Nutzung der eigenen digitalen Geräte ist auf folgende Räumlichkeiten beschränkt:
      • Bereich im Oberstufenflur
      • Arbeitsbereich in und vor der Bibliothek
  5. Die Schülerinnen und Schüler sind für ihre persönlichen digitalen Geräte selbst verantwortlich. Die Schule haftet nicht bei Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl.
  6. Die Inhalte privater digitaler Endgeräte sind durch das Recht auf Privatsphäre geschützt. Daher haben sowohl Lehrkräfte als auch Mitschüler/Mitschülerinnen nicht das Recht, ohne Einwilligung des Besitzers auf Inhalte persönlicher digitaler Endgeräte zuzugreifen.
  7. Sollte der Verdacht bestehen, dass Schülerinnen und Schüler mit ihren privaten Geräten der Ordnung zuwiderhandeln oder strafbare Handlungen begehen, wird die Schulleitung die Eltern informieren. Die Polizei wird hinzugezogen, sollten sich Eltern und/oder Schüler bzw. Schülerinnen sich weigern, gemeinsam mit der Schulleitung die digitalen Inhalte zu sichten.
  8. Das Telefonieren ist nur außerhalb des Schulhauses erlaubt. Ausnahmen können von Lehrerinnen und Lehrer erteilt werden.
  9. Digitale Endgeräte wie Smartphones und Smartwachtes sind während unterrichtlicher Leistungserhebungen wie Klassenarbeiten, Klausuren u.ä. nicht erreichbar aufzubewahren. Sie sind auf Anweisung des Fachlehrers auf einem von ihm zugewiesenen Platz abzulegen.

Kurzfassung

  • Telefonieren im Schulhaus: Nein
  • Video-/Bild-/Tonaufnahmen: Nein
  • Digitales Arbeiten 
  • … im Unterricht: Ja
  • … außerhalb des Unterrichtsab Klasse 10 (siehe Regelungen)
  • … in der Mensa: Nein
  • Unerlaubte Benutzung digitaler Geräte: Meldung im Sekretariat + 2 Sozialstunden (á 45 Minuten)

Verhalten im Online-Unterricht

Für den Online-Unterricht (z.B. bei Moodle) haben wir uns eine Netiquette (PDF-Datei)gegeben.